von Andreas Peglau
Am 11. Juli 2018 wurde im bayerischen Landtag das nur unzureichend entschärfte neue Psychiatriegesetz angenommen. Und dies nicht ausschließlich mit den Stimmen der CSU. Auch SPD und Freie Wähler arrangierten sich „mit einem halbgaren Gesetz (…), das immer noch psychisch kranke Patienten den Behörden und der Polizei melden will, (…) egal ob sie vom Arzt als geheilt entlassen worden sind“.
Der Schulterschluss zwischen SPD und CSU erinnert daran, dass die Diskriminierung von Menschen mit seelischen Problemen in Deutschland eine lange Tradition hat, die schon früh eine Brücke schlug zwischen „links“ und „rechts“.
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