von Andreas Peglau
„Das ist kein Hilfe-, sondern ein Polizeigesetz. (…) Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können – ohne dass (…) eine Straftat vorliegt.” So kommentierte Heribert Prantl am 16. April 2018 in der Süddeutschen Zeitung einen aktuellen Gesetzentwurf der bayerischen Söder-Regierung. Grund genug, darauf hinzuweisen, dass schon einmal in Deutschland – mit Gesetzen flankiert – eine gegen psychisch Kranke gerichtete Entwicklung einsetzte, die zum Massenmord führte. Und das nicht etwa nur an psychisch Kranken.
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Die deutsche Tradition. Zu den historischen Vorläufern des bayerischen Psychiatriegesetzes