Lebensunwertes Leben? Teil 1: Euthanasie in NS-Deutschland

Über Methoden, Ideologie, Opfer und Täter der Euthanasie – von Andreas Peglau.

Vorbemerkung: Was ich in diesem ersten Teil versucht habe zusammenzufassen, stammt vor allem aus den Büchern von Ernst Klee (1942-2013), dessen journalistische und wissenschaftliche Aufarbeitung der Euthanasie und in Zusammenhang mit ihr stehender Probleme und Themen wohl einzigartig ist.

***

„Schöner Tod“

Das Wort Euthanasie kommt aus dem Griechischen und bedeutet „schönes“ oder auch „leichtes Sterben“.

„Bei Abenddämmerung trieben die Soldaten die Kranken aus dem Bau Zwei. An der Ausgangstür wurde ein Maschinengewehr aufgestellt und das Feuer eröffnet, so daß die aus dem Saal getriebenen Kranken auf der Stelle erschossen wurden und auf einen immer mehr anwachsenden Leichenhaufen fielen. Die widerspenstigen deutschen Patienten wurden durch die Räume getrieben und aus den Fenstern des ersten oder zweiten Stockwerks geworfen.
Ein gewisses junges Mädchen, das an einer depressiven Psychose litt, wurde von den Deutschen im ganzen Gebäude von Stockwerk zu Stockwerk gejagt, schließlich gefaßt und durch ein Fenster im zweiten Stock geworfen und danach erschossen.
Die schwierigste Aufgabe war das Ergreifen der Kinder, Patienten der Kinderabteilung, die in alle Etagen auseinanderliefen und sich in Schränken und dergleichen versteckten. Alle Kinder wurden gesucht und erschossen.“
(1)

Auch Giftspritzen und -tabletten, stufenweises Verhungernlassen, In-die-Luft-Sprengen, Erschlagen kamen im „Dritten Reich“ zum selben Zweck zur Anwendung, manchmal nicht weniger tödliche „wissenschaftliche Experimente“. Bevorzugt wurde jedoch eine andere Methode: Das Vergasen in eigens dafür hergerichteten Vergasungsanstalten oder in Gaswagen.

„Haben die Opfer den Gaswagen betreten und sind die Türen geschlossen, wird der unter dem Wagen angebrachte Schlauch mit dem Auspuff verbunden. Der Fahrer beginnt Gas zu geben. In der Theorie sind die Opfer nach etwa sieben, acht Minuten bewußtlos, sterben zwei Minuten später. Zunächst setzen Kopfschmerzen ein, Schläfendruck, Übelkeit, sie erbrechen, zittern, Urin und Kot gehen ab. Sie schreien, beten, schlagen gegen die Wagenwände. In der Praxis dauert es jedoch oft Stunden, bis die Opfer qualvoll ersticken.“(2)

Wer waren die Menschen, die auf diese Weise zum Opfer nationalsozialistischer „Sterbehilfe“ wurden?

„Unheilbar Kranke“

Schon 1925, in „Mein Kampf“, hatte Hitler nicht nur der „marxistisch-jüdischen Welt“ den Krieg angesagt, sondern auch den„Mißgeburten zwischen Mensch und Affe“. Er verlangte „die unbarmherzige Absonderung unheilbar Kranker“ und die Anwendung „modernster ärztlicher Hilfsmittel“, damit „Zeugungsfähigkeit und Zeugungsmöglichkeit seitens körperlich Degenerierter und geistig Erkrankter“ unterbunden werden. Letztendlich solle „die Schwäche vernichtet (werden), um der Stärke den Platz zu schenken.“(3)

1929 konkretisiert er auf dem NSDAP-Parteitag in Nürnberg: „wenn in Deutschland jährlich eine Million Kinder geboren und zugleich 700.000 bis 800.000 der Schwächsten beseitigt würden …wäre das Endergebnis sogar eine Kräftesteigerung.“(4) Die „Nationalsozialistischen Monatshefte“ bringen es dann 1930 auf den Punkt: „Tod dem lebensunwerten Leben!“(5)

Mit alledem liegt Hitler – wie später zu zeigen sein wird – bei großen Teilen der deutschen Bevölkerung „voll im Trend“. Alles in allem also kein Wunder, wenn spontan „gleich nach der Machtübernahme … von vielen NSDAP-Gauleitern … heimlich Euthanasiemaßnahmen in einzelnen Irrenanstalten veranlaßt“ werden.(6)

Damit sind sie ihrer Zeit nur um ein Weniges voraus. Am 14. Juli 1933 wird zunächst eine juristische Grundlage geschaffen für einen „vorläufigen Euthanasieersatz“: die Sterilisierung, deren massenhafter Anwendung auch schon etliche Menschen zum Opfer fallen. Die Zahl der „Todesfälle durch Unfruchtbarmachung“ steigt jedenfalls sprunghaft.(7)) Zeitgleich mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wird das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ erlassen, denn selbstverständlich „könne gar kein Zweifel daran bestehen, daß auch die Anlagen zum Verbrecher erblich bedingt sind.“(8)

Zu sterilisieren sind von nun an „Erbkranke, die an angeborenem Schwachsinn leiden … Besonders verdächtig sind Hilfsschüler. Typische Kennzeichen von Schwachsinn sind dabei Frühkriminalität, Konflikte mit Schule und Polizei sowie „Kritiklosigkeit gegenüber Beeinflussungen“.(9) Sterilisiert werden sollen darüber hinaus Menschen, die unter schwerem Alkoholismus leiden, unter Schizophrenie, manisch-depressivem Irresein, Epilepsie, erblicher Blind- oder Taubheit, schweren erblichen Mißbildungen. Zu letzterem werden unter anderem gerechnet: Kleinwuchs, spastische Lähmungen, Muskelschwund, fehlende Gliedmaßen, ausgeprägte Klumpfüße, angeborene Hüftverrenkungen – und selbst Nachtblindheit kann darunter fallen.(10)

Parallel dazu wendet sich der NS-Staat mit zunehmendem Eifer den „gefährlichen Gewohnheitsverbrechern“ und allen anderen „Schmarotzern“ zu. Die Liste derjenigen, die man für – natürlich anlagebedingt – „gemeinschaftsunfähig“, „asozial“ hält, wird dabei immer länger. „Bettler, Landstreicher, Zigeuner, Landfahrer, Arbeitsscheue, Müßiggänger, Prostituierte, Querulanten, Gewohnheitstrinker, Raufbolde, Verkehrssünder, Psychopathen“, „marxistische Provokateure“, Homosexuelle, Rauschgiftsüchtige … werden ab 1934 systematisch „ausgekämmt“ und landen in „Arbeitshäusern“ und Konzentrationslagern. (11) Ohne nennenswerten Widerstand von Öffentlichkeit, Kirche oder Justiz wird zunächst isoliert – vielfach auch schon sterilisiert – wer später ermordet werden soll.

Denn schließlich: „Schädlinge an der Volksgesundheit“ auch noch zu verpflegen, kommt angeblich schon aus ökonomischen Gründen nicht in Frage. Das wird der Bevölkerung unter anderem im „Deutschen Ärzteblatt“ detailliert vorgerechnet.

Wer erneut hören will, wie es statt dessen weitergehen soll, hat dazu beispielsweise Gelegenheit, als der Staatskommissar für das Gesundheitswesen, Professor Walter Schultze, am 28. August 1933 eine „Staatsmedizinische Akademie“ einweiht: „Die Rasse sei vor Psychopathen und Schwachsinnigen zu schützen. Die Sterilisierung allein reiche nicht aus. Neben der positiven Auslese sei die Ausmerze nötig.“ (12)

„Ausgemerzt“ wird von 1933 an unaufhörlich durch unmenschliche Arbeits- und Lebensbedingungen in den KZ’s. Aber das genügt offenbar nicht, um die hochgesteckten Ziele einer „erbgesunden Rasse“ zu erreichen. Es geht zu langsam und betrifft auch nur die Erwachsenen, während jeden Tag neues „unwertes Leben“ auf die Welt kommt. Folgerichtig wird – noch vor der Erwachsenen-Euthanasie – seit Anfang 1939 die Kinder-Euthanasie in die Wege geleitet. Im August des selben Jahres verschickt der „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten Leiden“ einen streng vertraulichen Runderlaß, der alle Hebammen und Ärzte verpflichtet, Neugeborene zu melden, die unter anderem folgender Leiden „verdächtig“ sind: Idiotie, Mongolismus, Wasserkopf, spastische und andere Lähmungen, Mißbildungen jeder Art. Die Wahrscheinlichkeit der „Todesstrafe“ erhöht sich bei verspäteten Entwicklungen oder mangelhaften Reaktionen auf geltende Erziehungsnormen. Der auszufüllende Fragebogen filtert die entsprechenden „Versager“ heraus („Zutreffendes bitte ankreuzen“):

„Das Kind hat im … Monat gesessen – sitzt – noch nicht – nicht selbstständig.
Das Kind hat im … Monat sprechen gelernt – spricht noch nicht.
Das Kind hat im … Monat laufen gelernt – läuft – heute noch nicht – nicht selbstständig.
Das Kind ist im … Monat sauber geworden – ist heute noch nicht sauber.“
(13)

Zweifrontenkrieg

Der 1. September 1939 wird dann zum Beginn einer gigantischen Ausrottungsaktion, die sich nach außen und nach innen richtet: „Untermenschen“ im Ausland sollen endlich ebenso vernichtet werden, wie die „minderwertigen“ Mitglieder des eigenen Volkes. Am selben Tag wird daher ein Sterilisierungs-Stop verhängt – man wird ab jetzt wirksamere Methoden einsetzen. (14)

Im Oktober 1939 schreibt Hitler einen Geheimerlaß, den er beziehungsvoll auf den 1. September rückdatiert. Darin fordert er die führenden NS-Mediziner auf,

„die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischter Beurteilung ihres Gesundheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ (15)

Im Vergleich zu seinen früheren Äußerungen sind das ausgesprochen feige und verlogene Formulierungen. Hitler weigert sich auch, durch ein Gesetz formal abzusichern, was nun seinen längst geplanten Lauf nimmt. Offenbar hat er Angst, offiziell mitzuteilen, daß Angehörige seiner eigenen, gerade so erfolgreich kriegführenden „Herrenrasse“ ab sofort fließbandmäßig ermordet werden – ein Schicksal, daß auf die „fremdrassigen Feinde“ erst später in vollem Umfang zukommt. Allerdings genügt die „Diagnose: Jude“ von Anfang an für ein Todesurteil, auch ohne jede Krankheit.(16)

Wie bei der Sterilisierung wird auch bei der Euthanasie mit den „Wertlosesten“ (und Wehrlosesten) begonnen: den in Anstalten internierten „Geisteskranken“. Dabei wählt das medizinische Anstaltspersonal zumeist selbst die „Geeignetsten“ nach vorgegebenen Zahlen:

„Das Hauptkriterium ist ihre Arbeitsfähigkeit, ihre Nützlichkeit für die Einrichtung. Als subjektive Komponente kommt hinzu, ob sie vom Personal als lästig oder unbequem eingeschätzt werden.“(17) Dem entsprechen Begründungen in den Krankenakten wie „hat nichts geleistet“, „hat hier nicht gearbeitet“, „trägt sich wieder mit Ausbruchsplänen“, „unangenehmer Patient“, „nicht beliebt“, „onaniert viel“, „sagt mit ängstlichem Gesichtsausdruck: Schwester, ich werde umgebracht“.(18)

Zu den „Geisteskranken“ gesellen sich im praktischen Vollzug der Euthanasie weitere „unheilbare“ Krankenhausinsassen mit Arteriosklerose, Tuberkulose, Krebs, Typhus, Geschlechtskrankheiten, Kinderlähmung, starker Kurzsichtigkeit, Bettnässen, Kriegsverletzungen (einschließlich Trägern des „Eisernen Kreuzes“ aus dem ersten Weltkrieg), „Schulversager“, Fürsorgezöglinge, und einfach „Alte“.(19) Gelegentlich nutzt auch schon mal einer der beteiligten Ärzte die Chance, um seine ungeliebte Ehefrau – versehen mit dem Etikett „schizoid“ – oder andere störende Verwandte loszuwerden. (20) Für alle „arischen“ Ermordeten werden „ordentliche“ Sterbeurkunden ausgefertigt und mögliche Todesursachen erdichtet: „Herzschlag“, „Blutvergiftung“, „Tbc“… In den Verbrennungsöfen fällt auch alltäglich genug menschliche Asche an, um die jeweils notwendige Menge Urnen zu füllen und anschließend per Nachnahme an die Angehörigen zu verschicken.(21)

Knapp ein Jahr nach dem „Führererlaß“, ab September 1940, geraten die jüdischen Patienten der Heil- und Pflegeanstalten in den Brennpunkt der Mordmaschinerie, und zwar alle. Der „rassische“ Befund reicht aus. Bei ihnen wird nicht einmal die Arbeitsfähigkeit berücksichtigt.(22) Ebenso werden sämtliche in den eroberten Ostgebieten aufgefundenen ausländischen „Geisteskranken“ sofort ermordet. Die Vernichtung von „Ballastexistenzen“ ist schon jetzt zu einer übernationalen „Säuberungsaktion“ geworden.

Die Euthanasie im deutschen „Altreich“ gerät inzwischen mehr und mehr in eine halböffentliche Kritik. Die Gerüchte in der Bevölkerung verstärken sich. Am 3. August 1941 bricht endlich ein (!) kirchlicher Würdenträger, Bischof Galen, die Front seiner schweigenden Kollegen. Was er in seiner Predigt noch als Schreckensvision ausmalt, ist jedoch längst von der Realität überholt worden:

„Wenn einmal zugegeben wird, daß Menschen das Recht haben,‘unproduktive‘ Mitmenschen zu töten – und wenn es jetzt zunächst auch nur arme wehrlose Geisteskranke trifft – dann ist grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben.“(23)

Nachdem Galens Predigt in Tausenden Vervielfältigungen von Hand zu Hand geht, kann von Geheimhaltung erst Recht keine Rede mehr sein.

Am 24. August `41 erläßt der „Führer“ einen angeblichen Euthanasie-Stop. Durch Flüsterpropaganda wird ausgestreut, „dies sei auf persönliche Initiative Adolf Hitlers geschehen, der vorher gar nichts von den Tötungen gewußt hätte.“(24)

In Wirklichkeit ist mit den bislang fast 100.000 in deutschen Krankenhäusern „freigemachten Betten“ einfach ein erstes, im voraus anvisiertes Etappenziel erreicht worden. Die Euthanasie der „Geisteskranken“ geht dezentralisierter und somit unauffälliger weiter. Die einzelnen Anstaltsdirektoren erledigen das jetzt weisungsgemäß in eigener Regie. Was auf diese Weise an „Tötungskapazität“ freigesetzt wird, ist längst verplant.

Häftlings-Euthanasie und Euthanasie-Export

Schon Anfang 1941 hatte der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, darum gebeten, daß das Aufgabengebiet von „T 4“ auf die Konzentrationslager ausgeweitet wird. Seit Februar `41 bereisten daher erfahrene Euthanasie-Ärzte die KZ’s und „selektieren“ Häftlinge, die zu „desinfizieren“ seien. Auch hier wird wieder im Zwei-Klassen-System gemordet: „Arier“ nach, Juden ohne Begutachtung. Oder es werden Arbeitsunfähige und Kranke gesucht für das „Erholungslager Dachau“…(25) Welche Methode auch immer zur Anwendung kommt: Allen, die zuvor schon als „gemeinschaftsunfähig“ deklariert worden waren, droht jetzt der „Gnadentod“. Wieder erfährt deren Liste eine zeitgemäße Ausweitung durch „Wehrunwürdige“, „Kriegsneurotiker und -hysteriker“: Menschen, die nicht Soldat sein wollten oder konnten. Zu ihnen gesellen sich politische Gegner (Diagnose: „Sozialdemokrat“), unangepaßte Jugendliche (zum Beispiel Anhänger der „dekadenten“ amerikanischen Swing-Musik)(26), Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter.

Damit nicht genug. Unmittelbar nach dem „Euthanasie-Stop“ wird damit begonnen, die erprobte Vernichtungstechnologie in die eroberten „Ostgebiete“ zu exportieren. Euthanasie-Ärzte und Bauleute, Leichenverbrenner, Fahrer, Transportbegleiter, Büroangestellte liefern nicht nur das notwendige „Know how“ für die Praxis der „Endlösung der Judenfrage“, sondern leiten und betreiben mit routinierter Perfektion Vernichtungslager wie Sobibor, Belzec, Treblinka. Die Vernichtung der Juden wird zu einer „gigantischen Kopie der Euthanasie“.(27)

Mit den militärischen Niederlagen schließlich entstehen weitere „unnütze Esser“, die der Euthanasie zugeführt werden: entkräftete Flüchtlinge und verwundete deutsche Soldaten.

In den Vernichtungslagern sterben Millionen. Durch das, was Euthanasie genannt wird, kommen zwischen 1933 und 1945 noch einmal mehr als 200.000 Menschen dazu.(28)

Einer von ihnen

„Am 1. Oktober 1942 wird der elfjährige Horst in die Landesanstalt Brandenburg-Görden aufgenommen. Horst ist nicht gemeingefährlich, nicht einmal erbkrank. Die vorläufige Diagnose lautet: Organisches Gehirnleiden mit erheblichem Hydrocephalus – also Wasserkopf. Trotz der Schwere des Kopfes kann sich Horst selbständig aufrichten und den Kopf halten. Geh- und Stehversuche gelingen dagegen nicht. Am 10. Oktober wird die Intelligenz nach Binet-Simon getestet. Brav antwortet das Kind, die Gabel sei zum Essen, der Stuhl zum Sitzen, das Pferd zum Reiten und der Soldat zum Aufbauen. Bemängelt wird, das der Prüfling unentwegt rede und nur auf Fragen seines Interessenbereichs reagiere. Er sei konzentrationsschwach und ablenkbar, habe eine auffällig gute Merkfähigkeit, versage aber bei Anforderungen an sein Konzentrationsvermögen.
Es folgen Hirnuntersuchungen, Labortests, Röntgenaufnahmen. Der Junge ist voll orientiert, kennt die Personen seiner Umgebung mit Namen, erfaßt den Tagesablauf. Eine Untersuchung am 9. November attestiert ihm zunächst eine leidliche oder sogar gute Auffassungsgabe … Am gleichen Tag wird Horst gefragt: `Was ist der Wehrmachtsbericht?´ Das ärztliche Protokoll hat alles festgehalten.
(Was ist der Wehrmachtsbericht?) Da sagen sie an, der Feind war mit wenigen Flugzeugen in Westdeutschland … (Warum sagt man das?) Guck mal, die müssen doch ansagen, wann der Krieg zu Ende ist … (Wer sind unsere Feinde?) – – – (Engländer?) Ja. (Die Russen) Hu, wenn ich die schon sehe, – – habe doch Angst. (Warum?) Da wird alles zerschossen … (Warum ist Krieg?) Das weiß ich auch nicht, warum. (Warum schießen sie dann?) – – – Ich werde mal meine Mutti fragen, wie lang der Krieg noch dauert.´
… In den folgenden Wochen wird Horst noch oft getestet. Er mag manchmal nicht mehr. Der Arzt droht mit dem Rohrstock. Dann macht der Junge mal wieder mit … Am 5. Januar heißt der letzte Satz einer Untersuchung von Horsts Gesundheitszustand: `Lungen ohne Befund.´ Am 12. Januar diktiert der Arzt, Dr. Schumann, … das Todesurteil:
`Es handelt sich bei dem Patienten … ganz eindeutig um ein schweres organisches Zustandsbild … In neurologischer Hinsicht steht im Vordergrund die spastische Lähmung beider Beine. Der Patient kann weder gehen noch stehen und ist dadurch völlig pflegebedürftig. Auf psychischem Gebiet befindet sich neben einem erheblichen Intelligenzmangel (Intelligenzalter von 5,8 Jahren bei einem Lebensalter von 11,5 Jahren zur Zeit dieser Untersuchung) eine organische Demenz (schwerste Mängel der Konzentrationsfähigkeit usw.).Mit einer irgendwie nennenswerten Besserung dieses Zustandsbildes ist keinesfalls zu rechnen. Die Anleitung selbst zu einfachsten Beschäftigungen oder irgendeine sozial noch verwertbare Betätigung wird bei dem Patienten niemals möglich sein. Eine Behandlung im Sinne des Erlasses des RM d. I. erscheint deshalb … angezeigt.´>
Horst, nach den Stationsberichten der Schwestern ein stets fröhliches, wißbegieriges Kind, das morgens gerne singt, `stirbt´ am 5.März 1943 … Der Sektionsbericht:`Leiche eines etwa 10jährigen Knaben in herabgesetztem Ernährungszustand. Der Schädel ist im Verhältnis zu dem übrigen Organismus auffallend groß.´“(29)

Was Horst und die anderen menschlichen Versuchskaninchen von den übrigen Euthanasie-Opfern unterscheidet, ist der zeitliche Aufwand, der mit ihnen getrieben wurde – die allermeisten werden sofort nach ihrem Eintreffen in den Tötungsanstalten abgeschlachtet. Was sie alle verbindet: In den Augen ihrer Mörder sind sie nur Dinge, bestenfalls Forschungsobjekte. Wer waren diese Mörder?

Menschen wie du und ich

Über die nichtmedizinischen Mitarbeiter, „deren „Karriere“ mit der Geisteskranken-Euthanasie beginnt und mit der „Judenvernichtung“ in Belzec, Sobibor, Treblinka endet“, schreibt der Jurist Adalbert Rückert nach 1945:

„Mit einer Ausnahme kamen die Angeklagten alle aus geordneten, kleinbürgerlichen Verhältnissen. Die Väter waren zumeist Fabrikarbeiter, selbständige Handwerker, kaufmännische Angestellte und Beamte in untergeordneten Positionen. Einer der Angeklagten, der Sohn eines Lehrers, besuchte 5 Jahre ein Gymnasium, zwei von ihnen erreichten als Schulabschluß die mittlere Reife. Die übrigen hatten die Volksschule besucht … Mehrere waren in der Zeit vor 1933 vorübergehend arbeitslos.
Bevor sie 1939/40 … zur Organisation T 4 (Berliner Euthanasie-Zentrale) stießen, hatten die Angeklagten folgende Berufe: Vier kamen aus der Landwirtschaft, elf aus handwerklichen Berufen (davon zwei mit Meisterprüfung …), zwei waren kaufmännische Angestellte, je einer Polizeibeamter, Straßenbahnschaffner und Kellner.“
(30)

Rückert schließt: Unter anderen Umständen wären es ehrbare Leute mit ehrbaren Berufen …, von denen in einer unter rechtsstaatlichen Verhältnissen lebenden Gesellschaft kaum einer kriminell geworden wäre.“(31)

Das dürfte wohl auch gelten für diejenigen, die das „wissenschaftliche“ und „fachliche“ Rückgrat der Euthanasie bildeten: Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger. Aber hier steht die Frage noch krasser: Wie läßt sich die berufliche Verpflichtung, zur Erhaltung von Leben und Gesundheit beizutragen, mit massenhaftem Patienten-Mord unter einen Hut bringen?

Mediziner im Nationalsozialismus

Über Dr. Adolf Wahlmann, nach dem Krieg wegen Euthanasie-Mordes in mindestens 900 Fällen verurteilt, heißt es:

„Er war ein gläubiger Christ und Leiter des Kirchenchores, da er ebensosehr Musiker als Arzt war. 1933 trat er in die NSDAP ein, weil alle anderen eintraten, ohne innere Bindung. Er nahm keine Parteiämter an, weil ihn das zu sehr irritiert hätte und ihn verhindert hätte, seine Freizeit der Musik zu widmen … Er hatte auch verschiedentlich Schwierigkeiten mit der Partei, besonders, weil er Versammlungen fernblieb, um seinen Kirchenchor nicht zu versäumen.“(32)

Kein Einzelfall: „Von NS-Medizinern ist ebenso bekannt wie von anderen NS-Verbrechern, daß sie rührenden Familiensinn besaßen, Tiere nicht leiden sehen konnten und zwischen zwei Tötungsaktionen klassischer Musik lauschten.“(33)

Oder der Arzt, der den 11jährigen Horst „behandelt“ hat. Er heißt mit Vornamen ebenfalls Horst, mit Nachnamen Schumann, ist der Sohn eines praktischen Arztes in Halle an der Saale und Zögling eines Humanistischen Gymnasiums. 1933 promoviert er zum Dr. med. und arbeitet anschließend im Gesundheitsamt Halle. Er ist sicher nicht als sadistische Bestie bekannt, als ihm 1939 auf Anregung eines ehemaligen Klassenkameraden die Mitarbeit bei „T 4“ angeboten wird. Er bittet „um Bedenkzeit, bespricht sich mit seinem Vater und sagt nach einer Woche… zu.“(34) Kurz darauf übernimmt er die Leitung der ersten Vergasungsanstalt in Grafeneck (bei Münsingen), später auf dem „Sonnenstein“ im sächsischen Pirna. Eine solche Anstalt zu leiten, bedeutete unter anderem, die Opfer eines letzten Blickes zu würdigen, um halbwegs glaubhafte Todesursachen in die Sterbeurkunden einzutragen. Es bedeutete auch, eigenhändig den Gashahn aufzudrehen, denn schließlich handelte es sich ja um einen medizinischen Eingriff und daher erklärten „die Berliner Herren, sie müßten darauf bestehen, daß ein Arzt diese Funktion übernehme.“(35)

Im Herbst 1942 soll er dann in Auschwitz die Möglichkeiten einer Massensterilisation durch Röntgenstrahlen erproben.

Schumann,

„der im Gegensatz zu anderen SS-Offizieren als `kühl und ruhig, korrekt und höflich´ bezeichnet wird, sucht sich seine Versuchspersonen selbst aus. Es sind immer junge, gesunde, gutaussehende jüdische Männer, Frauen und Mädchen (die nach den Versuchen wie Greisinnen aussehen) … Die Folgen sind für die Opfer … fürchterlich: Die bestrahlten Körperpartien sind verbrannt und eitern, häufig werden auch die Gedärme getroffen. Qualvolle Schmerzen und seelische Schäden stellen sich ein. Viele sterben unter entsetzlichsten Umständen.“(36)

Als Ergebnis der „Versuchsserie“ schreibt Schumann eine wissenschaftliche Arbeit über „Die Einwirkung der Röntgenstrahlen auf die menschlichen Keimdrüsen“, in der er herausarbeitet, „daß eine Kastration … auf diesem Wege ziemlich ausgeschlossen ist oder einen Aufwand erfordert, der sich nicht lohnt.“(37)

Ausnahmen oder Symptomträger?

Nachweisliche Medizin-Verbrechen wurden in der Nazi-Zeit nur von etwa 350 Ärzten begangen.

„Aber das war im Vergleich zur gesamten Ärzteschaft (rund 90.000, – A.P.) doch nur ein Bruchteil, etwa ein Dreihundertstel. Aber ist das nicht dann doch wieder beunruhigender: jeder dreihundertste Arzt ein Verbrecher? …Doch das trifft nicht den Kern. Dreihundertfünfzig waren unmittelbare Verbrecher – aber es war ein Apparat da, der sie in die Lage oder in die Chance brachte, sich zu verwandeln.“(38)

Dieser Apparat war im engeren Sinne zunächst das Gesundheitswesen selbst. Dem „Führerprinzip“ untergeordnet wurden alle wichtigen Institutionen und Berufsgruppen. Aber kaum eine kam dieser „Gleichschaltung“ mit solch offenbarer Begeisterung entgegen wie die Mediziner – soweit sie nach „rassischer“ und politischer „Säuberung“ noch im Amt verblieben waren.(39)

„Insgesamt sind .. .von allen reichsdeutschen Ärzten 45 Prozent Mitglieder der NSDAP gewesen, doppelt so viele wie in der Gruppe der Lehrer, die zudem noch als Beamte unter einem stärkeren Loyalitätszwang gestanden haben. Gegenüber 11 Prozent der Lehrer, die Mitglied der SA gewesen sind, kommen die Ärzte auf 28 Prozent SA-Mitglieder und in der SS waren 7,3 Prozent Ärzte gegenüber 0,4 Prozent der Lehrer.“(40)

Die Zahl von 350 offiziellen Medizin-Verbrechern bedeutet auch keinesfalls, daß nicht mehr bereit waren, bei der Euthanasie direkt mitzuwirken: Es wurden nur einfach nicht mehr angeworben, als gebraucht wurden. Wer jedoch angesprochen wurde, reagierte anscheinend oftmals mit einer Haltung, wie sie in dem Gerichtsurteil über die Grafeneck-Ärzte beschrieben ist:

„Sie haben sich bewußt in das Mordgetriebe des Euthanasie-Programms einspannen lassen, sie haben willig, wenn auch ungern, die ihnen zugedachte Rolle … angenommen und sie im großen und ganzen auch so ausgefüllt, wie man es von ihnen erwartete.“(41)

Und das nicht aus bloßer Existenzangst:

„Es ist … weder in diesem noch in den anderen ähnlichen Verfahren ein Fall bekannt geworden, daß ein Arzt wegen Verweigerung seiner Mitwirkung zum Tode verurteilt oder eingesperrt wurde, obwohl in einigen Fällen die Ärzte ihre Mitwirkung verweigerten und zum Teil sogar erheblich Widerstand geleistet haben“.
Ein solcher Fall war Dr. Roemer, Leiter der Anstalt Göppingen, der „den Kampf um jeden einzelnen Patienten mit dem allmächtigen Leiter des Gesundheitsamtes“ aufnahm. „Der Erfolg war, daß nur ein kleiner Teil der Patienten `verlegt´ werden mußte, nämlich 3 Prozent gegenüber 50 Prozent in anderen Anstalten.“(42)

Und es wäre auch falsch, als Tatorte nur die Tötungsanstalten anzusehen, schon gar nicht nach der „Dezentralisierung“ des Mordapparates 1941. Etliche „Zwischenanstalten“ sammeln Patienten für den Transport ins Gas oder bringen sie selbst ums Leben. Eine Vielzahl oftmals hochdotierter medizinischer Wissenschaftler, Universitätsprofessoren „begutachtet“ Zehntausende von Meldebögen – nebenberuflich, oft über 3.500 monatlich und selbstverständlich gegen eine „Entschädigung“.(43)

Das bedeutet: Menschen, die sie nie gesehen hatten und über die sie fast nichts wissen, werden von ihnen entweder mit einem blauen „-“ zum Weiterleben eingeteilt oder mit einem roten „+“ zum Tode verurteilt. Als Grundsatz gilt: Im Zweifelsfall wird zuungunsten der Kranken entschieden.(44)

Da außerdem aus allen staatlichen, kirchlichen und privaten Heil- und Pflege-Anstalten „Ballastexistenzen“ abgefordert und nahezu durchweg ohne große Gegenwehr „zur Verfügung gestellt“ werden, ist wohl die folgende Beschreibung „fast des gesamten Krankenhauswesens“ berechtigt:

„Ein wahrer sozialhygienischer Heilungsfanatismus durchströmte das … Gesundheitswesen. Die Überzeugung, durch die Vernichtungsaktionen zur `Aufartung des Volkskörpers´ beizutragen und die `sozialen´ wie `erbbedingten´ Krankheiten allemal und für alle Zeiten aus der Welt zu schaffen, bewirkte eine schrecklich sachliche, fortschrittsbesessene und fabrikmäßig betriebene Maschinerie des Tötens.“(45)

*

 

Quellen und Anmerkungen

(1) Ernst Klee „Euthanasie im NS-Staat – Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, Fischer Taschenbuch Verlag 1991 (im Folgenden Klee 1 genannt), S.114

(2) Klee 1, S.371

(3) W. L. Shirer „Aufstieg und Fall des Dritten Reiches“, Gondrom Verlag 1990, S.78ff

(4) Klee 1, S.32 f

(5) am selben Ort

(6) Klee 1,S.47

(7) Klee 1, S.49

(8) Klee 1, S.37

(9) Klee 1, S.38

(10) a.s.O.

(11) Klee 1, S.55, vgl. auch Eugen Kogon „Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager“, Heyne Verlag 1994, S. 69

(12) Klee 1, S.47

(13) Gerhard Schmidt „Der perfektionierte Kindermord“ in ders.: „Selektion in der Heilanstalt 1939-1945“, Suhrkamp Taschenbuch 1983, S.99 ff

(14) Trotzdem wird – vermindert weiter sterilisiert. Bis Kriegsende sind insgesamt 200.000 bis 350.000 Menschen davon betroffen. vgl. Klee 1, S.86

(15) Klee 1, S.100

(16) Klee 1,89.

(17) Klee 1, S.433

(18) Klee 1,S.435

(19) Klee 1,S.122 f

(20) Klee 1, S.227

(21) Klee 1, S.150 ff

(22) Klee 1,S.259

(23) Klee, S.335

(24) Klee 1, S.341

(25) Klee 1,S.345 ff

(26) „Wir hatten noch gar nicht angefangen zu leben“, Katalog zur Ausstellung der Lagergemeinschaft und Gedenkstätteninitiative KZ Moringen e.V. und der Hans-Böckler Stiftung (27) Ernst Klee (Hrsg.) „Dokumente zur Euthanasie“, Fischer Taschenbuch Verlag 1986, S.275 ff

(28) Material der Gedenkstätte für Opfer der NS-Euthanasie Bernburg

(29) Klee 1,S.382 ff

(30) Klee 1,S.170

(31) a.s.O.

(32) Klee 1,S.170

(33) Ullrich Schultz, „Soziale und biographische Bedingungen medizinischen Verhaltens“, in „Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit – ungebrochene Tradition?, hrsg. von Gerhard Bader, Ulrich Schultz, Verlagsgesellschaft Gesundheit 1980, S.187

(34) Ernst Klee „Was sie taten, was sie wurden. Ärtzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord“, Fischer Taschenbuch Verlag 1992, S.98

(35) ebenda, S.95

(36) ebenda, S.100

(37) ebenda, S.102

(38) „Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses“, hrsg. von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke, Fischer Taschenbuch Verlag 1989, S.13

(39) Damit ist also nur der Teil der Ärzteschaft gemeint, der nicht aus „rassischen“ und politischen Gründen mit Berufsverbot oder Schlimmeren belegt wurde – allein in Berlin wurden 1933 mehr als 60 Prozent der Ärzte als „nicht-arisch“ eingestuft – siehe Stephan Leibfried „Berufsverbote nach 1933“ in „Medizin und Nationalsozialismus“, S.165. Nicht gemeint sind natürlich auch die aus medizinischen Kreisen stammenden Widerständler, deren Zahl aber genauso verschwindend ist, wie in den meisten anderen Berufsgruppen. Vgl. das Kapitel „Antifaschistischer Widerstand“ im Buch „Medizin und Nationalsozialismus“

(40) Frankfurter Rundschau Nr.282/1979 in Klee 1, S.231

(41) Klee 1, S.275

(42) Klee 1, S.274

(43) Klee 1, S.121

(44) Klee 1, S.117 ff

(45) Karl Heinz Roth, „Auslese“ und „Ausmerze“. Familien- und Bevölkerungspolitik unter der Gewalt der nationalsozialistischen „Gesundheitsfürsorge“, in „Medizin und Nationalsozialismus, S.162 f

  

Frühere Veröffentlichungen finden sich in ICH – die Psychozeitung 3/1995 sowie in „Weltall, Erde …ICH“ bzw. www.weltall-erde-ich.de.

 

Tipp zum Weiterlesen:

Gekürzte und veränderte Fassung (2018): Unwertes Leben 2.0. Bayerns Psychiatriegesetz erinnert an die Euthanasie in Nazi-Deutschland

Lebensunwertes Leben? Teil 2: Wurzeln der Euthanasie – die letzten anderthalb Jahrhunderte

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