von Andreas Peglau
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Gegen »erbkranken Nachwuchs«, für »rassische Reinheit«
1934 war das »Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses« in Kraft getreten. Damit knüpften die Nationalsozialisten an »eugenische« Bestrebungen an, die seit Ende des 19. Jahrhunderts im »linken« wie im »rechten« Lager, unter Ärzten, Biologen, Theologen und anderen Berufsgruppen weit verbreitet waren (vgl. Klee 1997, S. 15–33; Peglau 2000b; May 2009, S. 6f.).
Die Befürwortung von Sterilisation und Euthanasie war also nichts spezifisch Nationalsozialistisches – wohl aber deren radikale, sich institutionalisierende und zum hunderttausendfachen Massenmord ausweitende Anwendung. Weiterlesen





