von Andreas Peglau
Der während der Berliner Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 ausgerufene „Feuerspruch“ Nummer vier war eindeutig auf die gesamte analytische Lehre und ihre Schriften ausgerichtet: »Gegen seelenzersetzende Überschätzung des Trieblebens. Für den Adel der menschlichen Seele. Ich übergebe dem Feuer die Schriften der Schule Sigmund Freuds!«
Doch bereits zwei Monate später, im Juli 1933, wurden für die Verbote analytischer Schiften Kriterien herangezogen, die man – für NS-Verhältnisse – nur als erstaunlich tolerant bezeichnen kann. Nach den fanatisierten NS-Studenten, die die Bücherverbrennung initiiert hatten, kamen nun Bürokraten zum Zuge – und Wissenschaftler.





